Kündigungsschreiben: Vorlage für Abos und Verträge
Kostenlose Vorlagen für Österreich und Deutschland, zum Kopieren oder in Kassasturz mit deinen Daten ausgefüllt.
Stand: 28. September 2026
Vorlage für Österreich
Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Kundennummer und E-Mail-Zeile kannst du weglassen, wenn du sie nicht hast.
Vorlage für Deutschland
Was in eine Kündigung gehört
- Name und Adresse, so wie sie beim Anbieter hinterlegt sind.
- Kunden- oder Vertragsnummer, damit der Anbieter dich eindeutig zuordnet.
- Die Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So musst du keine Frist ausrechnen.
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.
- Den Widerruf der Einzugsermächtigung zum Vertragsende, damit danach nichts mehr abgebucht wird.
- Datum und bei einem Brief deine Unterschrift.
Per Brief, E-Mail oder online?
In Österreich darf ein Vertrag für die Kündigung durch Verbraucherinnen und Verbraucher keine strengere Form als die Schriftform verlangen (§ 6 Abs. 1 Z 4 KSchG). Ob eine E-Mail reicht, steht in deinem Vertrag. Mit einem unterschriebenen Brief oder dem Online-Formular des Anbieters bist du auf der sicheren Seite.
In Deutschland dürfen allgemeine Geschäftsbedingungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB), eine E-Mail genügt also. Verträge, die man online abschließen kann, müssen außerdem online über einen Kündigungsbutton kündbar sein (§ 312k BGB).
Wenn der Anbieter die Preise erhöht
Dann lohnt sich ein anderes Schreiben: Widerspruch gegen die Erhöhung und vorsorgliche Kündigung in einem. Vorlage und Rechte bei einer Preiserhöhung
Für viele Anbieter gibt es eigene Seiten mit Kündigungslink und Adresse: Anleitungen nach Anbieter.
Häufige Fragen
Muss ich in der Kündigung einen Grund angeben?
Nein. Eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt braucht keinen Grund.
Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Der Vertrag endet zum frühesten Termin, den dein Vertrag erlaubt. Du musst die Frist nicht selbst ausrechnen, und die Kündigung ist auch dann gültig, wenn du dich beim Datum verschätzt hättest.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
In Deutschland darf in allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens die Textform verlangt werden, eine E-Mail reicht dann. In Österreich darf für die Kündigung keine strengere Form als die Schriftform verlangt werden. Ob eine E-Mail genügt, hängt dort vom Vertrag ab. Ein Brief oder das Online-Formular des Anbieters sind immer sicher.
Wie beweise ich, dass die Kündigung angekommen ist?
Per Post mit Einschreiben, online mit einem Screenshot und der Bestätigungsmail. Bitte im Schreiben immer um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.